Freitag, 14.10.2022
Kein Anspruch auf waffenrechtliche Erlaubnis für Pfeilabschussgerät
Das Verwaltungsgericht Trier hat eine auf Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis für ein Pfeilabschussgerät gerichtete Klage abgewiesen. Ein wirtschaftliches Interesse am Besitz könne das erforderliche Bedürfnis nicht begründen. Die Eigentumsgarantie sei durch die Versagung der Erlaubnis nicht tangiert. Durch das Dritte Waffenrechtsänderungsgesetz vom 17.02.2020 wurden bestimmte Pfeilabschussgeräte ab dem 01.09.2020 den Schusswaffen gleichgestellt. Mehr lesen