Freitag, 25.7.2025
Lebenslänglich in Deutschland und Frankreich: Nachteilsausgleich statt Gesamtstrafe

Ein Mann wird wegen zwei unterschiedlicher Sexualmorde einmal in Frankreich und einmal in Deutschland zu lebenslang verurteilt. Nachdem er 15 Jahre in Deutschland abgesessen hat, begehrt er eine Strafrestraussetzung. Das OLG Hamm hat darüber entschieden, ob der Antrag verfrüht war – und das verneint.

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