Donnerstag, 1.7.2021
Einziehung des durch die Ausfuhr nach Kolumbien Erlangten bei Sig Sauer rechtens

Das Urteil des Landgerichts Kiel zur Einziehung des durch die Ausfuhr nach Kolumbien Erlangten beim Waffenhersteller Sig Sauer ist weitgehend rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof hat es in Bezug auf zwei der drei einziehungsbeteiligten Gesellschaften aus der Unternehmensgruppe bestätigt. Allein die Revision der Sig Sauer GmbH & Co. KG führte zur Aufhebung der sie betreffenden Einziehungsanordnung. Insoweit hat der BGH die Sache an eine andere Wirtschaftsstrafkammer des LG zurückverwiesen.

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