Einziehung von mehreren Millionen Euro angeordnet
Das LG Kiel hat drei Angeklagte wegen Ausfuhr von Gütern ohne Genehmigung nach dem Außenwirtschaftsgesetz in mehreren Fällen zu Freiheitsstrafen verurteilt und deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt. Gegen die Einziehungsbeteiligten, drei Gesellschaften aus der Sig Sauer Unternehmensgruppe, hat es die Einziehung von mehreren Millionen Euro angeordnet (BeckRS 2019, 10678).
Re-Export von Waffen nach Kolumbien
Nach den durch das LG getroffenen Feststellungen verpflichtete sich die in den USA ansässige Sig Sauer Inc. gegenüber einer Beschaffungsstelle des US-Militärs, Pistolen zur Ausstattung der kolumbianischen Nationalpolizei unmittelbar nach Kolumbien zu liefern. Die Waffen wurden aufgrund einer konzerninternen Entscheidung im Werk der Sig Sauer Beteiligungs GmbH in Deutschland produziert, sodann im Rahmen eines sogenannten Intercompany-Geschäfts in der Zeit von April 2009 bis April 2011 der Sig Sauer Inc. zugeliefert und von dieser größtenteils nach Kolumbien re-exportiert.
Nur Ausfuhr in USA war genehmigt
Entsprechend den Anträgen der Sig Sauer Beteiligungs GmbH, die die Bestätigung enthielten, dass die Pistolen nicht ohne Genehmigung in andere Länder re-exportiert werden, wurde die Ausfuhr ausschließlich zum Vertrieb und Verbleib der Güter in den USA genehmigt. Tatsächlich war jedoch bereits vor Einholung der Genehmigungen die Weiterlieferung nach Kolumbien geplant.
Verkauf der Waffen brachte Millionenumsätze
Die Sig Sauer Sauer Beteiligungs GmbH erlöste durch den Verkauf der Waffen an die Sig Sauer Inc. 7.440.532,20 Euro, der Umsatz der Waffengeschäfte zwischen der Sig Sauer Inc. und dem US-Militär betrug 11.103.040,74 Euro. Im Jahr 2011 schloss die Sig Sauer Beteiligungs GmbH einen Ausgliederungs- und Übernahmevertrag mit einer Zielgesellschaft, die nunmehr als Sig Sauer GmbH & Co. KG firmiert. Übertragen wurden sämtliche Aktiva und Passiva mit Ausnahme des Grundbesitzes, darauf bezogene Versicherungsverträge und ihre Beteiligung an dem Grundbesitz.
Verurteilung wegen Verstoßes gegen Außenwirtschaftsgesetz
Das LG hat die Angeklagten wegen Verstoßes gegen das Außenwirtschaftsgesetz verurteilt, weil die Re-Exporte gegen die Bedingungen der erteilten Genehmigungen verstoßen hätten. Die ursprünglich genehmigten Ausfuhren in die USA seien daher rückwirkend ohne Genehmigung erfolgt. Insoweit stand das Urteil nicht zur revisionsrechtlichen Überprüfung durch den BGH.
Revisionen nur wegen Einziehungen
Bei den Einziehungsbeteiligten hat das LG die Einziehung des Wertes der jeweils erzielten Umsatzerlöse angeordnet. Hiergegen wenden sich die Einziehungsbeteiligten mit ihren Revisionen.
Revisionen der Sig Sauer Beteiligungs GmbH und Sig Sauer Inc. erfolglos
Die durch die Rechtsmittel veranlasste Überprüfung des Urteils durch BGH hat hinsichtlich der Einziehungsbeteiligten Sig Sauer Beteiligungs GmbH und Sig Sauer Inc. keinen durchgreifenden, sie belastenden Rechtsfehler ergeben. Das Landgericht hat auf Grundlage der rechtsfehlerfrei getroffenen Feststellungen die Voraussetzungen der Einziehung im Ergebnis zu Recht bejaht und anhand der erzielten Veräußerungserlöse die Höhe der Einziehungsbeträge zutreffend bestimmt.
Sig Sauer GmbH & Co. KG betreffende Einziehungsanordnung aufgehoben
Auf die Revision der Sig Sauer GmbH & Co. KG hat der BGH die sie betreffende Einziehungsanordnung hingegen aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an eine andere Wirtschaftsstrafkammer des LG zurückverwiesen. Das angegriffene Urteil enthalte keine Feststellungen dazu, welchen Wert dem ausgegliederten Vermögen zukam und ob mit der Ausgliederung der staatliche Zugriff vereitelt oder die Tat verschleiert werden sollte. Die bisherigen, für sich genommen rechtsfehlerfrei getroffenen Feststellungen hat der BGH aufrechterhalten. Das landgerichtliche Urteil sei somit weitgehend rechtskräftig.