Ein älteres Ehepaar wollte eine Kreuzfahrt machen, brauchte aber medikamentöse Unterstützung mit Blutdruck- und Cholesterinsenkern. Doch der Koffer mit den Medikamenten verschwand beim Transfer zum Schiff. Laut AG München durfte das Paar den Antritt der Kreuzfahrt verweigern.
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