Donnerstag, 10.7.2025
Kündigung wegen Kirchenaustritts: Besser nie drin als rausgehen

Die Kündigung einer Arbeitnehmerin durch eine katholische Organisation, weil sie aus der katholischen Kirche ausgetreten ist, ist laut EuGH-Generalanwältin diskriminierend, wenn andere die gleiche Arbeit machen, ohne in der katholischen Kirche zu sein und wenn sie nicht offen dem Kirchen-Ethos zuwiderhandelt.

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