Freitag, 20.6.2025
Verletzt beim Kaffeetrinken: Als Arbeitsunfall anerkannt

Ein Vorarbeiter stürzt, als er sich beim Kaffeetrinken verschluckt und verletzt sich schwer. Die Berufsgenossenschaft verweigert Leistungen, doch das LSG Sachsen-Anhalt erkennt den Sturz als Arbeitsunfall an: Der Kaffee hatte einen betrieblichen Zweck.

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