Eine Fotomontage in einer facebook-Gruppe für Mitarbeiter der BVG wurde einem Straßenbahnfahrer zum Verhängnis. Die Berliner Verkehrsbetriebe durften dem alleinerziehenden Vater kündigen, der Post sei bedrohlich für gewerkschaftlich engagierte BVGler gewesen, so das ArbG Berlin.
Mehr lesenWird das Einwurf-Einschreiben von der Deutschen Post AG in den Briefkasten gelegt, gilt der Anschein des Zugangs zu postüblichen Zeiten an diesem Tag. Das BAG schloss sich nun dem BGH in dieser für den Versand von Kündigungen per Einwurf-Einschreiben prozessual relevanten Frage an.
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