Eine Seniorin, die über einem Supermarkt wohnt, bekam dort Hausverbot, weil sie sich daneben benommen habe. Sie sah das anders, sei außerdem bewegungseingeschränkt und könne nicht woanders einkaufen. Beim AG München kam sie damit nicht weit.
Mehr lesenDem Betriebsratsvorsitzenden den Zutritt zum Betrieb durch ein Hausverbot zu verwehren, kommt nur bei gravierenden Pflichtverletzungen in Betracht. Und auch dann nur auf Antrag des Arbeitgebers beim Arbeitsgericht, so das LAG Hessen.
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