Ein Mann hatte gegen Feuerwehrgebühren geklagt, nachdem sich seine Biotonne mit entsorgter Kaminasche entzündet hatte. Das VG Gießen sah den Brand als grob fahrlässig verursacht an. Dass der Mann seine Glut schon lange so entsorge, ändere daran nichts.
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Ein vergessenes Smartphone hat einen Fehlalarm ausgelöst – und damit einen Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr verursacht. Das VG Göttingen entscheidet, dass der Inhaber des Mobiltelefons dafür zahlen muss – aber nicht den vollen Betrag.
Mehr lesenBürgergeldempfänger und -empfängerinnen sollen nicht für Fehler des Jobcenters haften, wenn sie auf die Richtigkeit eines Bescheids vertrauen durften. Bei komplizierten Berechnungen sei auch auf die persönliche Einsichts- und Urteilsfähigkeit des Adressaten abzustellen, entschied das LSG Berlin-Brandenburg.
Mehr lesenWer nach einer Phishing-Nachricht mittels mehrstufiger Verifizierung die temporäre Erhöhung seines Überweisungslimits und Überweisungen freigibt, handelt laut OLG Frankfurt am Main grob fahrlässig. Die Bank müsse dem Kunden, hier ein Anwalt und Steuerberater, den überwiesenen Betrag dann nicht zurückerstatten.
Mehr lesenWenn beim spätabendlichen Online-Banking die Website anders aussieht als sonst und eine "Bankmitarbeiterin" anruft, sollten die Alarmglocken läuten. Wer trotzdem seine Daten und Transaktionen freigibt, handelt grob fahrlässig – und kann das verloren gegangene Geld laut LG Lübeck nicht von seiner Bank zurückverlangen.
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