Mittwoch, 26.5.2021
Regierung hätte Bundestag früher über Position in Griechenland-Krise unterrichten müssen

Die Bundesregierung hätte den Deutschen Bundestag 2015 früher über ihre Verhandlungslinie zum Verbleib oder vorübergehenden Ausscheiden Griechenlands aus der Eurozone unterrichten müssen. Dies hat das Bundesverfassungsgericht auf eine Organklage der Bundestagsfraktion der Grünen hin entschieden und eine Verletzung der Unterrichtungspflichten aus Art. 23 Abs. 2 Satz 2 GG festgestellt.

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