Die Bewerbung eines Anwalts war erfolglos, weil die Personaler bei einer Google-Suche auf seine – noch nicht rechtskräftige – Verurteilung wegen Betrugs aufmerksam geworden waren. Nun muss das BAG entscheiden, ob ihm Schadensersatz aus der DS-GVO zusteht. Svenja Plonski und Anna Gauselmann ordnen ein.
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