Donnerstag, 11.11.2021
Krankenkasse muss künstliche Befruchtung bei gleichgeschlechtlichen Paaren nicht zahlen

Gleichgeschlechtliche Paare haben keinen Anspruch gegen die gesetzlichen Krankenkassen auf Kostenübernahmen für eine Kinderwunschbehandlung durch heterologe Insemination. Ein Leistungsanspruch bestehe nur bei krankheitsähnlichem Unvermögen, Kinder auf natürlichem Weg in der Ehe zu zeugen, entschied das Bundessozialgericht mit Urteil vom 10.11.2021.

Mehr lesen