Dienstag, 16.11.2021
Keine Verwahrentgelte bei Giro- und Tagesgeldkonten

Banken dürfen für die Verwahrung von Einlagen auf Tagesgeld- und Girokonten keine Verwahrentgelte berechnen. Das hat das Landgericht Berlin auf Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die Sparda-Bank Berlin entschieden und entsprechende Klauseln im Preisverzeichnis für unzulässig erklärt. Das Gericht verpflichtete das Kreditinstitut, allen betroffenen Kunden und Kundinnen die unrechtmäßig erhobenen Beträge zu erstatten.

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