Donnerstag, 12.5.2022
Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrags bei einem Rohrleitungstransportunternehmen

Das Finanzgericht Düsseldorf hat die Klage eines Rohrleitungstransportunternehmens gegen einen Bescheid über die Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrags abgewiesen, der den Betrag vollständig der Gemeinde zurechnete, in der sich die Geschäftsleitung befand. Mangels räumlicher Verbindung habe keine einheitliche, mehrgemeindliche Betriebsstätte vorgelegen und die Betriebsstätte mit der Geschäftsleitung sei die einzige gewesen, in der Arbeitslöhne gezahlt worden seien.

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