Donnerstag, 20.7.2023
Fesselung eines Strafgefangenen mit Wettkampferfahrung bei Transport rechtmäßig

Das Ober­lan­des­ge­richt Hamm hat Rechts­be­schwer­den eines Straf­ge­fan­ge­nen, der sich gegen seine Fes­se­lung bei zwei Trans­port­fahr­ten ge­wandt hatte, zu­rück­ge­wie­sen. Die Fes­se­lun­gen des Man­nes - ein Kampf­sport­ler mit er­heb­li­cher Wett­kampf­erfah­rung - seien je­weils recht­mä­ßig ge­we­sen. Bei Trans­por­ten sei eine Fes­se­lung be­reits dann zu­läs­sig, wenn die Ge­fahr der Ent­wei­chung nach den Um­stän­den des Ein­zel­fal­les nicht fern­lie­ge.

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