Donnerstag, 2.2.2023
Betreuung gegen den Willen des Betroffenen

Will ein Gericht gegen den Willen des Betroffenen eine gesetzliche Betreuung einrichten oder erweitern, muss es prüfen, ob das fehlende Einverständnis auf dem freien oder nur auf dem natürlichen Willen beruht. Der Unterschied liegt laut Bundesgerichtshof darin, ob der Betroffene Grund, Bedeutung und Tragweite der Betreuung intellektuell erfassen kann oder nicht. Gegebenenfalls sei ein eindeutiges Sachverständigengutachten einzuholen.

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