Ein letzter Wille, der eigenhändig verfasst wurde, darf weder aus Bildern, Symbolen oder maschinengeschriebenen Adressaufklebern bestehen. Das OLG München lehnte es ab, einen Erbschein auf der Grundlage einer kryptischen Erklärung auf einem Briefumschlag zu erteilen.
Mehr lesenEin Schiedsspruch muss grundsätzlich von allen Schiedsrichtern unterschrieben werden. Fehlt eine Unterschrift, muss dafür nach § 1054 Abs. 1 S. 2 ZPO ein Grund angegeben werden. Laut BGH reicht es dazu aus, wenn "signature could not be obtained" vermerkt ist.
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