Mittwoch, 11.6.2025
Flug verpasst: Schadensersatz setzt rechtzeitiges Erscheinen voraus

Wer weniger als zwei Stunden vor Abflug am Flughafen erscheint, kann keine Entschädigung verlangen, wenn er wegen Wartezeiten an der Sicherheitskontrolle den Flug verpasst. Laut LG Koblenz liegt dann kein sogenanntes Sonderopfer vor – Passagiere müssten empfohlene Vorlaufzeiten einhalten.

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