Mittwoch, 4.6.2025
Entrümpler entdecken 600.000 Euro in Wohnung: Kein Finderlohn

Die Mitarbeitenden eines Entrümpelungsunternehmens staunten wohl nicht schlecht, als sie in der Wohnung einer alten Dame nicht nur wertvollen Schmuck fanden, sondern auch 600.000 Euro in bar. Behalten dürfen sie davon aber nichts, hat das LG Köln entschieden. Eine entsprechende AGB-Klausel war unwirksam.

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