Eine Frau hatte sich gefälschte Bescheinigungen über eine Motorradfortbildung beschafft und der Führerscheinbehörde vorgelegt. Diese ließ sich täuschen und erweiterte die Fahrerlaubnis auf Motorräder. Das ist keine mittelbare Falschbeurkundung, urteilt das LG Heilbronn fast schon lehrbuchmäßig.
Mehr lesen