Ein Bürgergeldempfänger macht immer wieder Entschädigungsansprüche nach dem AGG geltend. Für ein Berufungsverfahren vor dem LAG Düsseldorf verlangt er PKH. Die lehnt das Gericht ab, weil der Mann keine Auskünfte über seine Zuflüsse aus vormaligen AGG-Entschädigungen machen wollte.
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