Mieter zahlten nach dem Einbau einer modernen Gasheizung jahrelang erhöhte Miete, die sie beim Auszug zurückforderten, da keine Ersparnis nachweisbar sei. Ein Gutachten beim LG bestätigte das. Der BGH hielt die Expertise aber für ungeeignet: Maßgeblich sei, ob nach Ex-ante-Sicht eine Ersparnis für den Vermieter erwartbar gewesen sei.
Mehr lesen