Der EuGH wird sich bald mit der Frage befassen müssen, ob der "ausgedruckte" Bon einer Kassenwaage unbedingt aus Papier sein muss. Das OVG Lüneburg zweifelt im Fall eines Lebensmittelmarktes, der wiegenden Kunden die Wahl zwischen Papier und einem digitalen QR-Code lassen wollte.
Mehr lesen