Montag, 23.6.2025
Dublin-III-Fälle: Asylbewerber erhält vorläufig weiter Leistungen

Eine Regelung im AsylbLG sieht einen Leistungsausschluss für Asylbewerber in "Dublin-III-Fällen" vor. Das LSG Niedersachsen-Bremen hat auf einen Eilantrag eines Afghanen entschieden, dass ein Leistungsausschluss aufgrund verfassungs- und europarechtlicher Vorgaben vorläufig nicht zum Tragen kommt.

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