Supermärkte müssen Einweg-Dosen, die als pfandpflichtig erkennbar sind, auch dann zurücknehmen, wenn sie zerdrückt oder beschädigt sind. Dies hat das Oberlandesgericht Stuttgart zulasten des Discounters Lidl entschieden. Das Verpackungsgesetz stelle keine Anforderungen an den Zustand der zur Rückgabe angebotenen Dosen.
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