Mittwoch, 8.9.2021
Botschafter kann Kosten für große Dienstwohnung steuerlich absetzen

Das Finanzamt darf die Werbungskosten eines Botschafters für seine Dienstwohnung im Ausland nicht mit der Begründung kürzen, die Wohnung sei unangemessen groß. Dies geht aus einem Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz hervor. Maßgeblich war für das Gericht im konkreten Fall, dass der Diplomat vom Auswärtigen Amt ausdrücklich angewiesen worden war, die Wohnung in der Botschaft zu beziehen.

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