Die Sanierung von DDR-Umweltaltlasten verursacht nach wie vor enorme Kosten. Thüringen wollte deshalb mehr Geld vom Bund und verlangte dazu Nachverhandlungen eines Finanzierungsvertrags von 1999. Auf Nachverhandlungen hat das Land laut BVerwG aber keinen Anspruch - wegen einer Ausschlussfrist.
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