Dienstag, 31.3.2026
Zu viel des Guten: Unterschrift und Privatadresse muss nicht im Handelsregister stehen bleiben

Bei aller Liebe zur Transparenz – der BGH hat nun entschieden, dass sogenannte überobligatorische Daten nicht um jeden Preis im Handelsregister verbleiben müssen. Geschäftsführer zweier Komplementär-GmbHs konnten daher auf Antrag ihre Unterschriften sowie Privatadressen streichen lassen.

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