Ein Verkehrsunternehmen darf gegenüber einem Busfahrer, der bei der Fahrt sein Handy genutzt hat, keine lebenslange Fahrsperre verhängen. Das Oberlandesgericht Düsseldorf entschied am Montag, dass ein Fahrverbot für alle Linien des Unternehmens marktmissbräuchlich und deshalb unzulässig ist.
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