Ein AG erließ irrtümlich einen Unterhaltsbeschluss gegen den Vater eines Kindes, obwohl die Mutter herangezogen werden sollte. Statt den Fehler prozessual sauber zu korrigieren, "berichtigte" die Rechtspflegerin den Beschluss – und machte die Mutter zur Schuldnerin. Das geht so aber laut OLG Frankfurt a. M. nicht.
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