Montag, 25.8.2025
Upps: Urteilsberichtigung darf keine neuen Parteien schaffen

Ein AG erließ irrtümlich einen Unterhaltsbeschluss gegen den Vater eines Kindes, obwohl die Mutter herangezogen werden sollte. Statt den Fehler prozessual sauber zu korrigieren, "berichtigte" die Rechtspflegerin den Beschluss – und machte die Mutter zur Schuldnerin. Das geht so aber laut OLG Frankfurt a. M. nicht.

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