Montag, 28.4.2025
Regelbedarfsbemessung beim Bürgergeld verfassungsgemäß

Mit dem Bürgergeld wurde auch ein neuer Mechanismus für die jährlich vorzunehmende Anpassung des Regelbedarfs eingeführt. Dieser hält verfassungsrechtlichen Maßstäben stand, meint das LSG Nordrhein-Westfalen. Die Regelbedarfe 2023 und 2024 seien ausreichend hoch bemessen.

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