Ein Richter, der sich wegen eines Audis mit einem EA 189-Motor an der Musterfeststellungsklage gegen VW beteiligt hatte, darf nicht an einem Abgasverfahren gegen Audi mitwirken, das sich um einen anderen Motor dreht. Laut BGH besteht die Besorgnis der Befangenheit - auch nach mehr als drei Jahren.
Mehr lesen