Blumenkästen am Balkon-Geländer: WEG darf die Innenseite vorschreiben
Ihre Blumenkästen hatte sie seit jeher an der Außenseite ihres Balkons angebracht. Nach einem Beschluss der WEG muss eine Wohnungseigentümerin das nun ändern – auch, wenn sie dadurch weniger Platz auf ihrem Balkon hat, so das AG München.
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