Mittwoch, 4.6.2025
Keine fristlose Kündigung wegen fehlender Bankbürgschaft

Das Mietrecht erlaubt die fristlose Kündigung, wenn der Mieter mit einer "Sicherheitsleistung" in Verzug ist. Der BGH stellt klar, dass das keine Bankbürgschaften meint, sondern nur Barkautionen – und entscheidet damit auch einen bekannten Gelehrtenstreit.

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