Mittwoch, 27.4.2022
Illegale Arbeitnehmerüberlassung durch ausländischen Entleiher

Wird ein Leiharbeitnehmer aus dem Ausland unerlaubt gemäß § 1 AÜG ins Inland überlassen, führt die Verletzung der Erlaubnispflicht nicht zur Unwirksamkeit des Leiharbeitsvertrags nach § 9 Nr. 1 AÜG, wenn das Leiharbeitsverhältnis dem Recht eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union unterliegt. Dies hat das Bundesarbeitsgericht gestern entschieden. Die Voraussetzungen eines Arbeitgeberwechsels nach § 10 Abs. 1 Satz 1 AÜG seien in diesem Fall nicht erfüllt.

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