"Missbrauch der Kooperationsform": Praxisgemeinschaft und Gemeinschaftspraxis sind grundverschieden
Weil er seine Praxisgemeinschaft verbotenerweise wie eine Gemeinschaftspraxis geführt haben soll, forderten die Krankenkassen von einem Arzt Honorar im hohen fünfstelligen Bereich zurück. Zurecht, findet das LSG Berlin-Brandenburg.
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