Montag, 23.6.2025
Ahrtalflut: Das Wasser ging, der Schutzzaun muss bleiben

Weil nach der Ahrtalflut eine Gefahr für ihre Wohnhäuser durch Felssturz festgestellt wurde, wurde auf Grundstücken der Eigentümerin ein Fangzaun errichtet. Den muss sie auch weiter hinnehmen, so das OVG Koblenz: Die Beseitigung sei der Gemeinde nicht zumutbar.

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