Gerichte dürfen per Hausverfügung anordnen, dass sowohl Verfahrensbeteiligte als auch Besucherinnen und Besucher nur nach Vorlage eines sogenannten 3G-Nachweises das Gerichtsgebäude betreten dürfen. Dies hat das Verwaltungsgericht Hannover mit Beschluss vom 07.02.2022 entschieden. Der Zugang zum Gericht werde dadurch nicht unverhältnismäßig eingeschränkt.
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