An­ge­klag­ter nach Sex in Kir­che zu Haft­stra­fe ver­ur­teilt

In einem Fall, der bun­des­weit Auf­se­hen er­regt hatte, hatte sich ein Paar beim Ge­schlechts­ver­kehr in einer Kir­che ge­filmt. Auch des­halb muss ein Mann aus Ro­sen­heim nun län­ger ins Ge­fäng­nis. Seine Haft­stra­fe ver­bü­ßt er aber über­wie­gend wegen an­de­rer Taten.

Der Ge­schlechts­ver­kehr eines Paa­res in einer Kir­che im Land­kreis Ro­sen­heim hatte für viele Schlag­zei­len ge­sorgt, nun hat das LG Traun­stein einen Mann zu einer län­ge­ren Haft­stra­fe ver­ur­teilt. In die Frei­heits­stra­fe von fünf Jah­ren und fünf Mo­na­ten floss die "Stö­rung der Re­li­gi­ons­aus­übung" aber nur mit we­ni­gen Mo­na­ten ein, sagte eine Spre­che­rin des LG am Don­ners­tag. In ers­ter Linie wurde der An­ge­klag­te am Mitt­woch wegen Be­trugs im Zu­sam­men­hang mit sei­nem Job als Cam­ping-Platz­wart ver­ur­teilt.

Ende Juli 2022 hatte der 39-Jäh­ri­ge ein­ver­nehm­li­chen Sex in der ka­tho­li­schen Kir­che in Sche­chen und fer­tig­te dabei auch Fotos von sich und sei­ner Frau an. Diese hatte einen ent­spre­chen­den Straf­be­fehl be­reits ak­zep­tiert. Die Höhe der Stra­fe blieb un­be­kannt, da Straf­be­fehls­ver­fah­ren nicht-öf­fent­lich sind. Den Altar in der Kir­che seg­ne­te der ört­li­che Pfar­rer wegen des Vor­falls kurz vor Weih­nach­ten des ver­gan­ge­nen Jah­res mit Weih­rauch und Weih­was­ser neu.

Ver­ur­teilt wurde der Mann haupt­säch­lich, weil er in 20 Fäl­len Stell­platz­mie­ter auf dem Cam­ping­platz um Geld be­tro­gen hatte. Dabei er­beu­te­te er mehr als 400.000 Euro, die nun laut Spre­che­rin vom Ge­richt ein­ge­zo­gen wur­den.

Redaktion beck-aktuell, bw, 16. Mai 2024 (dpa).

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