Nach Sex in der Kir­che - Altar neu ge­seg­net

Der Fall hatte im ver­gan­ge­nen Jahr für Schlag­zei­len und zwei Ge­richts­ver­fah­ren ge­sorgt: Ein Paar hat Sex in einer ka­tho­li­schen Kir­che und do­ku­men­tiert das auch noch. Jetzt wurde der Altar neu ge­seg­net, wie ein Spre­cher des Erz­bis­tums Mün­chen und Frei­sing mit­teil­te.

Der Altar in der ka­tho­li­schen Kir­che in Sche­chen im Land­kreis Ro­sen­heim sei für den Ritus ab­ge­räumt wor­den, er­läu­ter­te der Kir­chen­spre­cher den Seg­nungs­vor­gang, der noch vor Weih­nach­ten statt­fand. Der ört­li­che Pfar­rer habe den Altar dann im Rah­men eines Wort­got­tes­diens­tes mit Weih­rauch und Weih­was­ser neu ge­seg­net.

Aber nicht nur für die Kir­chen­ge­mein­de hatte der Sex Kon­se­quen­zen, son­dern auch für das Paar, das sich in der Kir­che ver­gnügt hatte. Beide muss­ten sich des­we­gen vor der Jus­tiz ver­ant­wor­ten. Die Frau hat den Straf­be­fehl gegen sie in­zwi­schen ak­zep­tiert. Der für An­fang Fe­bru­ar 2024 ge­plan­te Pro­zess fin­det darum nicht statt, wie das Amts­ge­richt Ro­sen­heim mit­teil­te. Wie hoch die Stra­fe war, wurde nicht mit­ge­teilt, weil Straf­be­fehls­ver­fah­ren grund­sätz­lich nicht-öf­fent­lich sind.

Ihr Part­ner muss sich - weil er auch noch wegen gra­vie­ren­der wei­te­rer Straf­ta­ten an­ge­klagt ist - vor dem Land­ge­richt Traun­stein ver­ant­wor­ten. Der Pro­zess gegen ihn läuft wei­ter, Ende Ja­nu­ar soll wie­der ver­han­delt wer­den. Dem ge­bür­ti­gen Ro­sen­hei­mer, der sich zu Pro­zess­auf­takt nach Ge­richts­an­ga­ben nicht zu den zahl­rei­chen Vor­wür­fen gegen ihn ge­äu­ßert hatte, wird unter an­de­rem Stö­rung der Re­li­gi­ons­aus­übung vor­ge­wor­fen. An einem "Ort, der dem Got­tes­dienst einer Re­li­gi­ons­ge­sell­schaft ge­wid­met" sei, habe er "be­schimp­fen­den Unfug" ver­übt, heißt es in der An­kla­ge. Er ist zudem wegen Kör­per­ver­let­zung, Frei­heits­be­rau­bung, Be­dro­hung und Be­trugs an­ge­klagt.

Neu­seg­nun­gen sind eher sel­ten

Dass ein Altar nach einer so­ge­nann­ten Schän­dung - bei­spiels­wei­se auch durch Van­da­lis­mus - neu ge­seg­net wer­den muss, kommt nur sehr sel­ten vor, wie eine Um­fra­ge unter den ka­tho­li­schen Bis­tü­mern in Bay­ern Ende 2023 ergab. Im Bis­tum Augs­burg kam das in den ver­gan­ge­nen Jah­ren vier­mal vor, wie ein Spre­cher sagte. Alle an­de­ren Bis­tü­mer mel­de­ten keine be­kann­ten Fälle.

In der Augs­bur­ger Diö­ze­se war das bei­spiels­wei­se im Jahr 2017 in Vöh­rin­gen und Bel­len­berg im De­ka­nat Neu-Ulm der Fall. Dort waren die Kir­chen­räu­me samt Altar sowie Sta­tu­en groß­flä­chig be­schmiert wor­den - auch mit an­ti­christ­li­chen Pa­ro­len. Ein wei­te­rer Fall trug sich den An­ga­ben zu­fol­ge 2018 in Gerst­ho­fen zu. Dabei wur­den ge­weih­te Hos­ti­en ent­wen­det und ver­streut.

Redaktion beck-aktuell, gk, 16. Januar 2024 (dpa).

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