Es verurteilte den Lkw-Fahrer wegen versuchter Nötigung in zwei Fällen zu einer Strafe von 60 Tagessätzen in Höhe von 30 Euro und verhängte zudem für vier Monate eine Sperre für das Fahren von Kraftfahrzeugen. Damit blieb das LG sehr nahe am Urteil der ersten Instanz und identisch im Strafmaß. Damals war der Fahrer jedoch aufgrund versuchter einfacher Nötigung verurteilt worden, zuvor war ein Strafbefehl ergangen. Das Urteil ist bislang nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Strafe von 120 Tagessätzen in Höhe von 90 Euro und den Entzug des Führerscheins mit einer Sperre von zehn Monaten gefordert. Der Verteidiger des Angeklagten hatte auf Freispruch plädiert.
Der Angeklagte hatte eingeräumt, die ihm vorgeworfene Tat begangen zu haben. Im Juli 2023 war der 42-Jährige mit einem Lkw in Stralsund von Klimaaktivisten der Protestgruppe Letzte Generation an der Weiterfahrt gehindert worden. Ein Video des Vorfalls wurde im Internet veröffentlicht. Darin ist zusehen, wie der Lkw-Fahrer zunächst erfolglos versucht, eine Aktivistin von der Straße zu zerren. Einen weiteren Aktivisten schleift er an den Straßenrand. Die Aktivistin bedroht er anschließend mit einer Faust und steigt zurück in sein Fahrzeug. Der Angeklagte räumte während der Vernehmung ein, hier überreagiert zu haben. Beim Anfahren schiebt er mit seinem Lkw den nun wieder am rechten Fahrbahnrand sitzenden Aktivisten mehr als einen Meter nach vorn mit. Auf Rufe der Passanten bremst der Fahrer ab, steigt aus seinem Fahrzeug aus, schleift den Aktivisten erneut von der Fahrbahn und fährt anschließend davon.
Im Berufungsverfahren hatte der Fahrer mehrfach betont, den Aktivisten am Straßenrand, der sich im Rücken des Fahrers wieder auf die Straße begeben hatte, beim Anfahren nicht gesehen zu haben. "Anfahren wollte ich da niemanden", sagte der Angeklagte. "Ich wollte einfach schnell an dieser Engstelle vorbei." Den Rest zeige eigentlich das Video. Dieses hatte im Internet Aufsehen erregt. Die Staatsanwaltschaft schlussfolgerte aus mehreren Artikeln, dass der Angeklagte mindestens 50.000 Euro an Spenden erhalten habe.
Das BayObLG hatte Anfang Mai den Freispruch eines Mannes vom Vorwurf der Billigung von Straftaten bestätigt. Er hatte in einem Kommentar auf YouTube geäußert, man solle Umweltaktivisten, die sich auf der Straße festkleben, einfach überfahren.