Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Krause während seines Insolvenzverfahrens Vermögen verschleiert und falsche Angaben gemacht hat. Allein bei Einnahmen aus seiner Mitwirkung bei der RTL-Show "Ich bin ein Star - Holt mich hier raus" ging es um eine sechsstellige Summe. Der 70-Jährige hatte umfassend gestanden. Dies war Bedingung für einen Verständigungsvorschlag gewesen, den das Gericht am Anfang des Prozesses unterbreitet hatte mit einem Rahmen für das Strafmaß, in dem sich das jetzige Urteil bewegt. Es ist noch nicht rechtskräftig.
Als Chef-Unterhändler der DDR 1990 hatte er den Einheitsvertrag mitunterschrieben. Von 1991 bis 1993 war Krause Bundesverkehrsminister, trat nach mehreren Affären zurück und verschuldete sich als Unternehmer. Wiederholt landete er vor Gericht und wurde rechtskräftig zu Geldstrafen und einer Bewährungsstrafe verurteilt. In Haft musste er laut seinem Anwalt nie.