"Der kleine Drache Kokosnuss": Verlag klagt gegen ChatGPT-Entwickler OpenAI

Hat OpenAI beim Training von ChatGPT Urheberrechte an der Kinderbuchreihe "Der kleine Drache Kokosnuss" verletzt? Laut einer Klage des Verlags soll der Chatbot Texte und Illustrationen aus dem Buch reproduzieren.

Die Verlagsgruppe Penguin Random House, in der die Kinderbuchreihe "Der kleine Drache Kokosnuss" erscheint, hat gegen den ChatGPT-Entwickler OpenAI Klage eingereicht. Der Vorwurf: Der KI-Chatbot soll Urheberrechte am Werk des Autors und Illustrators Ingo Siegner verletzt haben. Die Klage wurde beim LG München eingereicht, wie die Verlagsgruppe mitteilte.

Laut Verlag soll ChatGPT bereits auf einfache Anfragen hin Inhalte aus urheberrechtlich geschützten Werken Siegners in erkennbarer Form wiedergeben. Der Chatbot erzeuge zudem Illustrationen der Figur, die dem Original-Drachen Kokusnuss zum Verwechseln ähnelten, und mache eigeninitiativ Vorschläge zur Erstellung eines druckfertigen Manuskripts - inklusive Cover, Klappentexten und Anleitungen zur Einstellung auf Selfpublishing-Plattformen, hieß es.

Der Verlag sieht darin klare Indizien dafür, dass Siegners Werke unrechtmäßig zum Training des KI-Systems genutzt wurden und nun als sogenannte "Memorisierung" im Modell vorliegen. Dies sei vergleichbar mit einer Speicherung urheberrechtlich geschützter Inhalte, die das System auf Nutzeranfragen hin wiedergeben könne. Die Klage sei am 27. März 2026 eingereicht worden, nachdem OpenAI auf eine Aufforderung zur Unterlassung und Auskunftserteilung nicht reagiert habe, teilte der Verlag weiter mit.

Von OpenAI hieß es, man prüfe die Vorwürfe. Das Unternehmen respektiere die Rechte von Autoren und Rechteinhabern und sei in Gesprächen mit vielen Verlagen rund um die Welt, damit diese von den Möglichkeiten der KI-Technologie profitieren könnten.

Verlag und Buchhandel fordern faire Rahmenbedingungen

Verlegerin Carina Mathern bezeichnete die menschliche Kreativität als "Kern unserer Arbeit als Verlage". Man stehe KI grundsätzlich offen gegenüber, der Schutz geistigen Eigentums habe jedoch oberste Priorität.

Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels unterstützt die Klage. Hauptgeschäftsführer Peter Kraus vom Cleff sagte, der Konflikt um Urheberrechte im KI-Zeitalter sei "längst kein Randthema mehr". KI-Konzerne legten kaum offen, womit sie trainierten. Gerichte müssten klären, wo unzulässige Übernahmen begännen. "KI darf nicht auf Kosten derer wachsen, die Inhalte schaffen", forderte Kraus vom Cleff.

Es ist bei weitem nicht die erste Klage dieser Art. Verschiedene Verlage, Studios und Autoren zogen vor Gericht gegen OpenAI und andere KI-Firmen mit dem Vorwurf, dass ihr geistiges Eigentum unrechtmäßig zum Training Künstlicher Intelligenz genutzt worden seien. In Deutschland setzte sich die Verwertungsgesellschaft Gema vor Gericht im Streit um die Nutzung von Songtexten gegen OpenAI durch.

Redaktion beck-aktuell, kw, 31. März 2026 (dpa).

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