Constantin-Geschäftsführer Gero Worstbrock entschuldigte sich vor Gericht bei Stefan Cantz, der das Drehbuch für den ersten Teil geschrieben hat, an "Manta Manta – Zwoter Teil" aber nicht mehr beteiligt worden war. Er bekundete sein "Bedauern darüber, wie das überhaupt gelaufen ist und dass das bei ihnen so angekommen ist", sagte er zu Cantz. "Es war nie die Absicht, Ihre Verdienste unter den Scheffel zu stellen. Wir haben auch nie in Abrede gestellt, dass Sie der Autor des ersten Films sind." Constantin Film zahlt dem Autor nun 35.000 Euro.
Die beiden Männer gaben sich die Hand und Cantz, der ursprünglich mehr als 100.000 Euro gefordert hatte, zeigte sich sehr zufrieden mit dem Vergleich. "Das ist das, was wir wollten", sagte er der Deutschen Presse-Agentur. Um Geld sei es ihm nie gegangen, wohl aber um Anerkennung. Er hoffe auf eine "Signalwirkung" für andere Drehbuchautoren, die seinen Streit (Az. 42 O 6331/23) "als Hinweis nehmen, für die eigenen Interessen zu kämpfen".
Cantz, der Drehbuchautor des Kult-Films von 1991, hatte die Produktionsfirma Constantin Film wegen der Komödie "Manta Manta –Zwoter Teil" von Regisseur Til Schweiger verklagt. Der Film machte auch Schlagzeilen, weil es Kritik an den Produktionsbedingungen und Vorwürfe gegen Schweiger gab. Doch Cantz kritisierte etwas ganz anderes: Aus seiner Sicht hatte die Constantin gar kein Recht darauf, seine Geschichte überhaupt weiterzuschreiben, ohne ihn zu fragen.
Er sah durch die Fortsetzung der Geschichte über den Autonarren und passionierten Raser Bertie (Schweiger) und Friseurin Uschi (Tina Ruland) aus dem Jahr 2023 das Bearbeitungsrecht an seinem Jahrzehnte alten Drehbuch verletzt. Cantz meinte, die Fortsetzung nehme das Ursprungswerk – also sein Drehbuch – zur Grundlage und knüpfe ausdrücklich daran an.
Der Rechtsstreit ist nicht der Erste, in dem ein Drehbuchautor gegen einen Til-Schweiger-Film klagt. Drehbuchautorin Anika Decker forderte bereits eine höhere Beteiligung an den Gesamteinnahmen aus Schweigers Kinohits "Keinohrhasen" und "Zweiohrküken". Obwohl das LG Berlin ihr dem Grunde nach Ansprüche auf weitere Beteiligung zuerkannte, betrachtete es einen Großteil davon allerdings als verjährt (Az. 15 O 296/18). Die Autorin sprach nach dem Urteil zwar von einem "Meilenstein", legte aber dennoch Rechtsmittel ein. Der Deutsche Drehbuchverband bezeichnete diese Argumentation damals als "extrem ärgerlich" und nicht nachvollziehbar. Zugleich sprach er von einem wegweisenden Urteil, weil der Nachvergütungsanspruch gewährt worden sei.