Elektroschrott-Rückgabe: Gericht sieht Defizit bei Aldi Nord

Ein Kunde will drei alte Elektrogeräte in einer Aldi Nord-Filiale zurückgeben: einen Mixer, ein Ladekabel und einen Rasierapparat. Doch dies klappt nicht. Das LG Köln hat Aldi Nord nun Defizite bei der gesetzlichen Rücknahmepflicht von Elektroschrott bescheinigt.

Ein Mitarbeiter der Deutschen Umwelthilfe (DUH) hatte im vergangenen Jahr vergeblich versucht, in einer Aldi-Nord-Filiale in Nordrhein-Westfalen testweise drei Elektro-Kleingeräte zurückzugeben. Der Discounter hätte diese Geräte annehmen müssen, tat dies aber nicht. Eine Aldi-Mitarbeiterin hatte laut eigener Aussage keine Kenntnis von der Vorschrift.

Das LG Köln verurteilte die Firma nun zur Zahlung von 386,20 Euro plus Zinsen (Urteil vom 23.07.2024 84 O 124/23). Der Betrag ist für den Handelsriesen zwar gering, das Urteil offenbart aber Schwächen beim Discounter. Zudem droht bei weiteren Versäumnissen ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro. Die Umweltschützer wollen mit solchen Urteilen den Druck auf den Einzelhandel erhöhen, damit die Firmen die Rücknahmepflicht ernst nehmen.

Lidl und Aldi Süd bereits verurteilt

In zwei anderen Aldi Nord-Filialen klappte hingegen die Abgabe von Altgeräten. In einer anderen Filiale haperte es der DUH zufolge ebenfalls – dieser Fall war aber nicht Teil des Kölner Verfahrens. Die Umwelthilfe fühlt nicht nur dem Essener Discounter auf den Zahn – und hat auch bei anderen Einzelhändlern bereits Mängel gefunden: Ähnliche Urteile wie die Kölner Entscheidung gegen Aldi Nord fällten unlängst andere Gerichte gegen Aldi Süd und Lidl.

Dem jüngsten Urteil zufolge schloss Aldi Nord in dem Kölner Gerichtsverfahren zunächst aus, dass die Rücknahme verweigert worden sei. Schließlich seien die Mitarbeiter über die Verpflichtung zur Rücknahme gebrauchter Elektroaltgeräte informiert worden.

Später allerdings trat die Aldi-Kassiererin in den Zeugenstand und sagte dort dem Urteil zufolge, sie wisse nichts von einer Pflicht. "Hierüber hat man mich seitens Aldi auch nicht unterrichtet oder geschult", sagte die Kassiererin. Das wurde als Rechtsverstoß gewertet. Das Urteil liegt der Deutschen Presse-Agenturvor.

Umwelthilfe fordert mehr Kontrollen

Barbara Metz von der DUH wies in der Pressemitteilung ihrer Organisation auf die Bedeutung der seit Anfang 2022 geltenden Rücknahmepflicht hin. "Wenn Elektroschrott falsch entsorgt wird, gehen wertvolle Rohstoffe verloren und die enthaltenen Schwermetalle, Flammschutzmittel und Weichmacher gefährden die Umwelt", sagt die DUH-Bundesgeschäftsführerin.

"Dass die involvierte Aldi-Mitarbeiterin keine Kenntnis von einer Rücknahme von Elektroschrott hatte, lässt tief blicken und ist symptomatisch für die Verweigerungshaltung großer Supermärkte." Sie fordere Supermärkte und Drogerien auf, die Rücknahme alter Elektrogeräte in allen Filialen sicherzustellen und die Belegschaft darüber zu informieren. Behörden sollten außerdem die Einhaltung der Vorschrift konsequent kontrollieren.

Aldi Nord: Mitarbeiter entsprechend geschult

Aldi Nord will sich auf Anfrage nicht konkret zum Kölner Gerichtsurteil äußern. Ein Firmensprecher wies aber darauf hin, dass die Rücknahme von Elektroaltgeräten einheitlich in allen rund 2.200 Aldi-Nord-Märkten geregelt sei. "Unsere Mitarbeitenden sind selbstverständlich entsprechend geschult", sagt der Aldi Nord-Sprecher. "Es existieren klare Vorgaben und entsprechende Behältnisse, in denen Altgeräte aufbewahrt und für den Wertstoffkreislauf zurückgeführt werden."

Seit Juli 2022 müssen Supermärkte und Discounter, deren Verkaufsfläche größer ist als 800 Quadratmeter, kostenlos Elektrogeräte mit einer Kantenlänge von bis zu 25 Zentimetern zurücknehmen. Das sind zum Beispiel Rasierer, Elektrozahnbürsten, Ladegeräte und kleine Toaster. Sind die Geräte größer, so müssen sie nur zurückgenommen werden, wenn der Kunde in dem Laden zugleich ein anderes vergleichbares Neugerät kauft.

LG Köln, Entscheidung vom 23.07.2024 - 84 O 124/23

Redaktion beck-aktuell, js, 24. Juli 2024 (dpa).

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