Elektroschrott: Umwelthilfe siegt gegen Aldi Süd und Lidl

Radios, Toaster oder Rasierer: Elektroartikel kann man in Discountern nicht nur kaufen, die Märkte sind auch zur Annahme von Altgeräten verpflichtet. Weil sie das oft vernachlässigen, hat sich die Deutsche Umwelthilfe eingeschaltet und vor Gericht nun erste Erfolge erzielt.

Größere Unternehmen, die Elektroartikel verkaufen, sind gesetzlich zur Rücknahme von Elektroschrott verpflichtet. Dieser Pflicht werden die Discounter Aldi Süd und Lidl aus Sicht des LG Mainz und des LG Frankenthal jedoch nicht immer gerecht. Wie die Deutsche Umwelthilfe (DUH) mitteilte, hat sich die Organisation mit zwei Klagen durchgesetzt. Zuvor hatte die DUH stichprobenartig getestet, ob die Supermärkte wirklich Elektrogeräte zurücknehmen, wie seit 2022 im Elektro- und Elektronikgerätegesetz vorgeschrieben.

So müssen Supermärkte mit einer Verkaufsfläche von mehr als 800 Quadratmetern kostenlos Elektrogeräte mit einer Kantenlänge von bis zu 25 Zentimetern zurücknehmen. Das sind zum Beispiel Rasierer, Elektrozahnbürsten, Ladegeräte oder kleine Toaster. Ist das Gerät größer, muss es nur zurückgenommen werden, wenn der Kunde im Laden zugleich ein vergleichbares Neugerät kauft.

Stichproben-Tests in Filialen

Zunächst testeten die Umweltschützerinnen und -schützer zwei Aldi Süd-Märkte. Einer der beiden verweigerte die Annahme von Altgeräten. Beim Besuch der DUH von fünf Lidl-Filialen lehnten weitere zwei ab. Daraufhin zog die Umwelthilfe erfolgreich vor Gericht: Das LG Mainz urteilte gegen Aldi Süd (Urteil vom 07.05.2024, 12 HK O 30/23) und das LG Frankenthal gegen Lidl (Urteil vom 23.05.24, HK O 36/23), wie beide Gerichte auf Anfrage der dpa bestätigten.

Aldi Süd und Lidl betonten, dass man sich an Gesetzesvorgaben halte. Aldi Süd sprach von einem "Einzelfall", bei dem die Rücknahme "nicht reibungslos" funktioniert habe. Man bedauere dies und respektiere die Entscheidung des Gerichtes, auf Rechtsmittel wolle man verzichten. Lidl wollte auf das laufende Verfahren nicht näher eingehen.

Bereits 2023 hatte die DUH vor dem LG Nürnberg-Fürth gegen die Discounterkette Norma geklagt (Az. 4 HK O 6692/22). Zu einem Urteil kam es dort nicht, wohl aber zu einem Vergleich - darin verpflichtete sich Norma, sich künftig an die Regeln zu halten.

Immer weniger Elektroschrott wird gesammelt

"Es ist ein Armutszeugnis, dass Aldi Süd und Lidl erst gerichtlich dazu gezwungen werden müssen, der gesetzlichen Pflicht zur Rücknahme von Elektroschrott nachzukommen", erklärte DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz und wies darauf hin, dass ähnliche Verfahren noch gegen Aldi Nord und Netto liefen. Die Sammelquote von Elektroschrott sei zuletzt deutlich gesunken, nun liege sie in Deutschland nur noch bei 32%. Das sei gerade einmal halb so viel wie gesetzlich vorgesehen.

Von Seiten des Discounters Lidl hieß es, dass man seit Juli 2022 kleine Elektro-Altgeräte entgegennehme. Es sei zur Information ein Hinweisschild in den Filialen angebracht, so eine Lidl-Sprecherin. Weiterhin erklärte sie, die zurückgenommenen Geräte würden von externen Dienstleistern fachgerecht recycelt und entsorgt. Aldi Süd wies darauf hin, dass sich die Kundschaft für eine Rückgabe an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wenden können. Handelsübliche Mengen würden angenommen.

LG Mainz, Urteil vom 30.01.2024 - 5 O 323/22

Redaktion beck-aktuell, js, 4. Juni 2024 (ergänzt durch Material der dpa).

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