Vorgetäuschter Tod auf der Ostsee: Härtere Strafen für Ehepaar

Versuchter Versicherungsbetrug in 14 Fällen und härtere Strafen: So lautet das zweite Urteil des LG Kiel gegen ein Paar, das den Tod des Ehemannes vorgetäuscht hatte, um hohe Versicherungssummen zu kassieren. Die Eheleute hatten bereits 2021 vor Gericht gestanden, waren damals aber in 13 der angeklagten Fälle mit einem Freispruch nach Hause gegangen.

Die Staatsanwaltschaft legte Revision ein und der BGH hob die Freisprüche auf. Jetzt hat das LG den Mann zu drei Jahren und zwei Monaten Haft verurteilt; die mitangeklagte Frau zu zwei Jahren auf Bewährung. Es handele sich um Gesamtfreiheitsstrafen unter Einbeziehung der Bewährungsstrafen aus dem ersten Prozess gegen das Paar, sagte der Vorsitzende Richter Johann Kümmel bei der Urteilsbegründung. Schreiben belegten die Absicht der Angeklagten, "bei möglichst vielen Versicherungen so schnell wie möglich an ihr Geld zu kommen".

Das Ehepaar soll im Oktober 2019 den Tod des Mannes durch ein Bootsunglück in der Kieler Bucht vorgetäuscht haben, um so gut vier Millionen Euro von Lebens- und Unfallversicherungen ausgezahlt zu bekommen. Drei Tage nach dem Geschehen im Herbst 2019 hatte die Frau ihren Mann als vermisst gemeldet. Doch die Polizei wurde schnell misstrauisch. Auch den Lebensversicherungen reichte die Todesmeldung nicht aus. Sie wollten auch eine Sterbeurkunde oder Bestätigung seines Todes vom Amtsgericht. Das aber dauert mindestens sechs Monate. Zur Auszahlung der Risiko-Lebens- und Unfallversicherungen kam es nicht. Denn nach monatelangem Verstecken in Hamburg und im niedersächsischem Schwarmstedt wurde der Mann im Mai 2020 durch Spezialkräfte der Polizei aufgespürt.

LG Kiel, Urteil vom 13.03.2024

Redaktion beck-aktuell, gk, 13. März 2024 (dpa).

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