Vorgetäuschter Tod – Milde Strafen für Ehepaar

Es sollte ein ausgeklügelter Millionencoup werden, der aber gründlich schiefging. Vor dem Kieler Landgericht endete der spektakuläre Fall eines vorgetäuschten Todes in der Ostsee am Mittwoch mit Bewährungsstrafen für ein Ehepaar. Ein 53 Jahre alter Mann und seine Ehefrau wollten gut vier Millionen Euro von Versicherungen erschwindeln. Doch nur in einem von 14 angeklagten Fälle kamen die Richter zu einem Schuldspruch.

Nur straffreie Vorbereitungshandlungen

In den anderen 13 Fällen sprachen die Richter das Ehepaar vom Vorwurf des versuchten Versicherungsbetrugs frei. In diesen Fällen sei ihnen keine Strafbarkeit nachzuweisen, weil sie bei der Meldung des Todes des Angeklagten und dem Einreichen von Unterlagen nicht unmittelbar mit der Auszahlung der Versicherungssumme gerechnet hätten, sagt der Vorsitzende Richter Carsten Tepp. Das aber sei Voraussetzung für eine Verurteilung. Alles andere seien Vorbereitungshandlungen, die straffrei blieben.

Lediglich Bewährungsstrafen

Das Urteil fällt dementsprechend milde aus: Ein Jahr und neun Monate Bewährungsstrafe für den Mann, den Tepp "als planenden Kopf des Ganzen" bezeichnet, der mit "hoher krimineller Energie" seine gleichaltrige Frau und seine betagte Mutter mit in Planung und Umsetzung der Tat hineingezogen habe. Seine Frau erhält eine Strafe von einem Jahr, ebenfalls ausgesetzt zur Bewährung.

Keine Entschädigung für Untersuchungshaft

Die Angeklagte erhält auch die Kaution in Höhe von rund 14.000 Euro zurück, die sie bei Gericht als Sicherheit hinterließ, sagte Tepp. Entschädigung für die Untersuchungshaft, wie von den Verteidigern beantragt, lehnt das Gericht ab. "Wer so ein Szenario schafft, rechnet sicher mit der Gefahr einer Untersuchungshaft, wenn er auffliegt."

Desolate Finanzen als Tatmotiv

Tatmotiv des Angeklagten waren nach Feststellungen des Gerichts dessen völlig desolate Finanzen. Der Mann mit deutscher und amerikanischer Staatsbürgerschaft habe in den USA mindestens zwei Millionen Euro Schulden und sei auch in Deutschland hoch verschuldet. Er täuschte auch seine Frau über seine Verhältnisse. Sie erfuhr erst im Gerichtssaal, dass er nicht der Zahnarzt ist, als der er sich ausgab, sondern dass er als Student Hartz IV kassiert. Das Leben des Mannes sei durch andauerndes Scheitern gekennzeichnet, sagte Tepp. Ihm sei "nahezu alles schiefgegangen". Das gilt offensichtlich auch für Tatplanung und -ausführung.

Bootsunfall und eigenen Tod vorgetäuscht

Um an das große Geld und ein Leben im Luxus mit Schweizer Konten zu kommen, wollte der Angeklagte einen Bootsunfall und seinen Tod vortäuschen. Den Plan des Versicherungsbetrugs fasste er im Sommer 2018 in Briefen an seine 87 Jahre alte Mutter. Ein erster Versuch, ein Boot auf einer Tour Richtung Dänemark zu versenken, ging schief. Dann klappte es am 07.10.2019.

Gutachter stellte Manipulationen fest

Doch die Polizei wurde schnell misstrauisch. Am aufgefundenen Boot stellte ein Gutachter Manipulationen fest, die es sinken ließen. Den Versicherungen reichte, anders als vom Angeklagten zunächst angenommen, die Todesmeldung nicht aus. Sie wollten auch eine Sterbeurkunde oder Bestätigung seines Todes vom Amtsgericht. Das aber dauert mindestens sechs Monate. Nur bei einer Unfallversicherung schien, nach Überzeugung der Angeklagten, eine Auszahlung – in diesem Fall von rund 250.000 Euro – unmittelbar bevorzustehen. Lediglich in diesem Fall wurde das Paar nun auch verurteilt.

Mann versteckte sich monatelang  

Der Angeklagte versteckte sich gemäß Tatplan monatelang, zunächst bei einer Bekannten in Hamburg, dann im Haus seiner Mutter im niedersächsischen Schwarmstedt. Dort fand ihn im Mai 2020 schließlich ein Mobiles Einsatzkommando der Polizei. Hinter Kisten versteckt blitzte sein Ehering im Schein einer Taschenlampe auf.

Staatsanwaltschaft kündigte Revision an

Mit dem Urteil folgten die Richter im Wesentlichen der Verteidigung. Sie hatte in allen Fällen auf Freispruch plädiert mit der Begründung, die Angeklagten seien in straflosen Vorbereitungshandlungen steckengeblieben. Die Staatsanwältin hatte dagegen für den 53-jährgen Mann vier Jahre Haft und für seine gleichaltrige Frau zwei Jahre und zehn Monate gefordert. Die Staatsanwaltschaft kündigte Revision an.

LG Kiel, Urteil vom 10.02.2021

Redaktion beck-aktuell, Karen Katzke, 10. Februar 2021 (dpa).