Irreführende Filter – Flixtrain gegen Bahn-Verbindungssuche erfolgreich

Der Bahn-Wettbewerber Flixtrain ist vor dem LG Hamburg erfolgreich gegen irreführende Filteroptionen in einer früheren Reiseauskunft der Deutschen Bahn vorgegangen. Betroffen war eine im Jahr 2018 verwendete Gestaltung der Verbindungssuche mit der voreingestellten Filteroption "Schnelle Verbindung bevorzugen".

Diese habe bewirkt, dass bestimmte Flixtrain-Verbindungen nicht angezeigt wurden, obwohl sie aus Kundensicht als "schnelle Verbindungen" angesehen und daher auch als Suchergebnis erwartet wurden, entschied das Landgericht Hamburg (Urteil vom 01.12.2023 – 315 O 262/18).

Als Ergebnis in der Verbindungssuche wurden in der Regel drei Verbindungen angezeigt. Der dahinterliegende Algorithmus zeigte nach der absolut schnellsten Verbindung die jeweils zeitlich folgenden zweitschnellsten Verbindungen. Nicht angezeigt wurden kürzere Verbindungen, deren Abfahrts- beziehungsweise Ankunftszeit vor der jeweiligen Uhrzeit der absolut schnellsten Verbindung liegt. Im Fall einer einstündigen schnellsten Verbindung konnte dies dazu führen, dass ein eine Minute vor dieser Verbindung abfahrender Zug, der eine Stunde und eine Minute unterwegs ist gar nicht ausgewiesen wurde, während ein eine Minute danach abfahrender Zug, der zwei Stunden braucht als zweitschnellste Verbindung erschien.

So sei der Wettbewerb im Verhältnis zu den Flixtrain-Angeboten auf den Strecken Berlin-Stuttgart und Hamburg-Köln behindert worden, entschied das LG. Die Deutsche Bahn ist nach dem Urteil zur Leistung von Schadensersatz verpflichtet. Um diesen zu beziffern, muss sie laut Gericht Auskünfte über Buchungsanfragen im fraglichen Zeitraum geben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Bahn: Sachverhalt hat keine Relevanz für aktuelle Reiseauskunft

"Der beanstandete Sachverhalt ist ein historischer und hat keine Relevanz für unsere aktuelle Reiseauskunft", teilte eine DB-Sprecherin mit. In dem Verfahren sei eine Gestaltung von bahn.de und DB Navigator beanstandet worden, die seit Frühjahr 2019 nicht mehr verwendet werde. "Wir prüfen nun das Urteil und die Urteilsbegründung und werden dann entscheiden, ob wir Rechtsmittel einlegen." Im September hatte das OLG Frankfurt a.M. in einem vergleichbaren Fall in einer Eilentscheidung den Suchfilter ebenfalls als rechtswidrig eingestuft.

LG Hamburg, Urteil vom 01.12.2023 - 315 O 262/1

Redaktion beck-aktuell, ew, 8. Dezember 2023 (dpa).